Die Kreuzflüsterer in der Bauernkuchl, als Staat eingerichtet

Posted on 16. November 2009

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Heinz Christian Strache, Werner Faymann, Andreas Khol, Christoph Schönborn – wer der erste Flüsterer war von der Konkordats-Regel zum Kreuz, nach der also das Aufhängen vorgeschrieben sei, wird nicht mehr herauszufinden sein.

Möglicherweise gibt es auch keinen ersten Flüsterer, sondern die vier Kreuzflüsterer trafen einander, soll hier einmal diesen Herren abgeschaut genauso phantastisch formuliert werden, in der pröllschen Bauernkuchl, um vielstimmig von der Mär des Kreuzvertrages zu singen.

Heinz Christian Strache, fortgetragen von seinem Traum, die erste Stimme zu sein, sang unweigerlich am lautesten und, wie immer, falsche Töne. Aber da ihm keiner, wie denn auch in ihrer Beseelung, das Kreuz zu beflüstern, berichtigte, singt er auch heute, zum Beispiel in der Tageszeitung »Ö …«:

Zielsetzung Straches ist, dass das „gültige Konkordat mit dem Heiligen Stuhl, wonach das Kruzifix in Schulklassen hängt, wenn mehr als die Hälfte der Schüler katholisch sind, in der Verfassung sichergestellt wird“.

Nur, in der Übereinkunft zum Besten des christlichen Lebens zwischen dem Stuhl und Engelbert Dollfuß ist dieses Gstanzl nicht zu finden. Im österreichischen Religionsunterrichtsgesetz aber ist eine Bestimmung zu lesen, die Heinz Christian Strache tatsächlich gemeint haben könnte.

Was aber Heinz Christian Strache meint, ist vollkommen belanglos, nicht belanglos jedoch ist es, was er mit seinem Meinen wieder an Kosten verursachen, Steuergeld verschwenden will, wenn es tatsächlich zu so einem Volksbegehren kommen sollte.

Oder will und wird Heinz Christian Strache selbst die gesamten Kosten für sein Begehren bezahlen?

Nicht sehr wahrscheinlich.

Eher darf angenommen werden, daß die Steuerzahler und Steuerzahlerinnen, wieder einmal, alles für jene bezahlen werden dürfen, die ständig behaupten, für …

Und werden die Volksbegehrenstexte wenigstens den richtigen Quellen dann zugeordnet und in einem fehlerfreien Deutsch verfaßt sein?

Nachtrag, 17. November 2009, Korrektur

Es gibt diese Absicherung durch das Konkordat tatsächlich. Ein Vertrag zwischen dem Stuhl und der Republik Österreich aus 1962. Somit muß eingestanden werden, zwar intensiv und mehrmals gesucht zu haben, aber schließlich doch noch zu wenig gesucht zu haben. Immerhin wurde selbst weiter gesucht, und jetzt, endlich, auch der entsprechende Vertrag gefunden.

PS Dieser Vertrag aus 1962 bringt zutage, daß die Kreuzsuppe erst in der zweiten Republik auf den Herd gestellt wurde, namentlich von den Köchen Drimmel und Kreisky. Das Konkordat aber wird breit öffentlich doch der Hochzeit von Engelbert Dollfuß und dem Stuhl zugewiesen, somit auch die Kreuzregel. Welche Strategie Bruno Kreisky damit verfolgte? Wollte er den Stuhl damit über den Tisch ziehen? Das Kreuz muß ja abgehängt werden, wenn die Mehrzahl der Schüler und Schülerinnen nicht mehr einem christlichen Religionsbekenntnis angehört. Aber, wie gewußt wird, wer einen Stuhl über den Tisch zieht, macht sich nur …

Es ist für eine demokratische Republik höchst fragwürdig, sich zu verpflichten, das Logo eines absolut regierten Staates zu verbreiten, mit dem Logo des Vatikans also Werbung für einen nichtdemokratischen Staat betreiben zu müssen. Aber es ist nicht nur das Logo allein. Damit verbunden ist ja auch die politisch inhaltliche Verpflichtung, wie im § 5 Abs. 2 zu lesen ist: »die der staatsbürgerlichen Erziehung nach christlicher Lehre« …

Und auch mit diesem Vertrag von 1962 befriedigt die demokratische Republik Österreich die Geldgier des Stuhls. So kurz kann also kein Vertrag sein, daß er nicht dennoch für den Stuhl wieder ein paar Millionen …

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